Funktionen der Organe
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus 12 Mitgliedern. Er ist nach dem deutschen Mitbestimmungsgesetz zu gleichen Teilen mit Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern besetzt. Die Vertreter der Anteilseigner werden von der Gesellschafterversammlung, die Vertreter der Arbeitnehmer nach den Vorschriften des Mitbestimmungsrechts gewählt. Der Aufsichtsrat bestellt die Geschäftsführer und berät und überwacht diese bei der Leitung des Unternehmens.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung leitet das Unternehmen und führt deren Geschäfte. Sie entwickelt die Strategie des Unternehmens und sorgt für ihre Umsetzung. Die Geschäftsführer sind an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswerts verpflichtet.
Die Geschäftsführung verantwortet die Jahres- und Mehrjahresplanung der Gesellschaft sowie die Aufstellung der Jahres- und Konzernabschlüsse. Sie berichtet an den Aufsichtsrat regelmäßig und zeitnah alle für den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der mittelfristigen Unternehmensplanung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements.
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Die Geschäftsführung der KION GroupVon links: Otmar Hauck (COO), Gordon Riske (CEO/Vorsitzender), Harald Pinger (CFO) und Klaus Hofer (CHRO)
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Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung erfüllt wichtige Aufgaben, z. B. die Feststellung des durch die Geschäftsführung aufgestellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses. Darüber hinaus wurden einzelne weitere Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung durch Geschäftsordnungen dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung unterworfen.