KION GROUP AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

2014-04-25 / 10:56:09

KION GROUP AG 25.04.2014 10:56 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- KION GROUP AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 27a WpHG Die KKR PEI GP Limited, geschäftsansässig c/o Maples Corporate Services Limited, PO Box 309, Ugland House, George Town, Grand Cayman, Kaimaninseln, hat der KION GROUP AG, Wiesbaden, Deutschland, am 24. April 2014 unter Bezugnahme auf ihre Stimmrechtsmitteilungen gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 WpHG vom 2. April 2014 bezüglich der am 1. April 2014 erfolgten Überschreitung der Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte an der KION GROUP AG durch die KKR PEI GP Limited gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt: '1. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§ 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG) a) Die indirekte Beteiligung an der KION GROUP AG ist Folge einer konzerninternen Umstrukturierung, die weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen dient. b) Die KKR PEI GP Limited beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate direkt oder indirekt weitere Stimmrechte an der KION GROUP AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. c) Die KKR PEI GP Limited strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen der KION GROUP AG an, die über die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung der KION GROUP AG durch (mittelbare) Tochtergesellschaften der KKR PEI GP Limited hinausgeht. d) Die KKR PEI GP Limited strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der KION GROUP AG an, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik. 2. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG) Die Stimmrechte an der KION GROUP AG werden der KKR PEI GP Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 WpHG zugerechnet. Die Überschreitung der Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte an der KION GROUP AG durch die KKR PEI GP Limited ist Folge einer konzerninternen Umstrukturierung. Daher wurden von der KKR PEI GP Limited weder Eigen- noch Fremdmittel eingesetzt, um den Erwerb der Stimmrechte zu finanzieren.' Wiesbaden, 25. April 2014 KION GROUP AG Der Vorstand 25.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: KION GROUP AG Abraham-Lincoln-Str. 21 65189 Wiesbaden Deutschland Internet: www.kiongroup.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

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