KION GROUP AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

2015-03-09 / 15:58:25

KION GROUP AG 09.03.2015 15:58 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- KION GROUP AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Mitteilungen nach § 27a Abs. 1 WpHG Die ASF Walter Co-Invest GP Limited, George Town, Kaimaninseln, hat der KION GROUP AG, Abraham-Lincoln-Straße 21, 65189 Wiesbaden, Deutschland, am 5. März 2015 unter Bezugnahme auf ihre Stimmrechtsmitteilungen gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 WpHG vom 17. Februar 2015 bezüglich der am 13. Februar 2015 erfolgten Überschreitung der Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % der Stimmrechte an der KION GROUP AG durch die ASF Walter Co-Invest GP Limited gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt: 1. Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele a) Die indirekte Beteiligung an der KION GROUP AG ist Folge einer konzerninternen Umstrukturierung, die als solche weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen dient. b) Die ASF Walter Co-Invest GP Limited beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate direkt oder indirekt weitere Stimmrechte an der KION GROUP AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. c) Die ASF Walter Co-Invest GP Limited strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen der KION GROUP AG an, die über die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung der KION GROUP AG durch (mittelbare) Tochtergesellschaften der ASF Walter Co-Invest GP Limited hinausgeht. d) Die ASF Walter Co-Invest GP Limited strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der KION GROUP AG an, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik. 2. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel Die Stimmrechte an der KION GROUP AG werden der ASF Walter Co-Invest GP Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 WpHG zugerechnet. Die Überschreitung der Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % der Stimmrechte an der KION GROUP AG durch die ASF Walter Co-Invest GP Limited ist Folge einer konzerninternen Umstrukturierung, in deren Folge der ASF Walter Co-Invest GP Limited erstmals Stimmrechte an der KION GROUP AG zugerechnet werden. Ein unmittelbarer Erwerb von Stimmrechten an der KION GROUP AG ist nicht erfolgt. Im Rahmen der konzerninternen Umstrukturierung wurden von der ASF Walter Co-Invest II L.P., über die der ASF Walter Co-Invest GP Limited mittelbar Stimmrechte an der KION GROUP AG zugerechnet werden, Eigenmittel eingesetzt, um den (mittelbaren) Erwerb der Stimmrechte zu finanzieren. Die ASF Walter Co-Invest II L.P., George Town, Kaimaninseln, hat der KION GROUP AG, Abraham-Lincoln-Straße 21, 65189 Wiesbaden, Deutschland, am 5. März 2015 unter Bezugnahme auf ihre Stimmrechtsmitteilungen gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 WpHG vom 17. Februar 2015 bezüglich der am 13. Februar 2015 erfolgten Überschreitung der Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % der Stimmrechte an der KION GROUP AG durch die ASF Walter Co-Invest II L.P. gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt: 1. Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele a) Die indirekte Beteiligung an der KION GROUP AG ist Folge einer konzerninternen Umstrukturierung, die als solche weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen dient. b) Die ASF Walter Co-Invest II L.P. beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate direkt oder indirekt weitere Stimmrechte an der KION GROUP AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. c) Die ASF Walter Co-Invest II L.P. strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen der KION GROUP AG an, die über die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung der KION GROUP AG durch (mittelbare) Tochtergesellschaften der ASF Walter Co-Invest II L.P. hinausgeht. d) Die ASF Walter Co-Invest II L.P. strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der KION GROUP AG an, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik. 2. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel Die Stimmrechte an der KION GROUP AG werden der ASF Walter Co-Invest II L.P. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 WpHG zugerechnet. Die Überschreitung der Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % der Stimmrechte an der KION GROUP AG durch die ASF Walter Co-Invest II L.P. ist Folge einer konzerninternen Umstrukturierung, in deren Folge der ASF Walter Co-Invest II L.P. erstmals Stimmrechte an der KION GROUP AG zugerechnet werden. Ein unmittelbarer Erwerb von Stimmrechten an der KION GROUP AG ist nicht erfolgt. Im Rahmen der konzerninternen Umstrukturierung wurden von der ASF Walter Co-Invest II L.P. Eigenmittel eingesetzt, um den (mittelbaren) Erwerb der Stimmrechte zu finanzieren. Wiesbaden, den 09. März 2015 KION GROUP AG Der Vorstand 09.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 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