KION GROUP AG legt Bezugspreis von EUR 62,00 pro neue Aktie fest

2020-11-30 / 07:25:06

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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

KION GROUP AG legt Bezugspreis von EUR 62,00 pro neue Aktie fest

Frankfurt am Main, 30. November 2020 - Der Vorstand der KION GROUP AG (Frankfurt Prime Standard: KGX; die "Gesellschaft") hat heute im Rahmen der am 18. November 2020 beschlossenen Kapitalerhöhung mit Zustimmung des Aufsichtsrates einen Bezugspreis von EUR 62,00 je neue Aktie festgelegt. Dies entspricht einem Nachlass auf den volumengewichteten Durchschnittspreis der Aktie der KION GROUP AG im elektronischen Handelssystem XETRA der Frankfurter Wertpapierbörse im Zeitraum vom Beginn der Bezugsfrist am 20. November 2020 bis zum Handelsschluss am 27. November 2020 von 10,7%.

Den bestehenden Aktionären der Gesellschaft werden die gesetzlichen Bezugsrechte auf die neuen Aktien in Form von mittelbaren Bezugsrechten gewährt, die bis einschließlich 3. Dezember 2020 ausgeübt werden können. Das Bezugsverhältnis beträgt 9:1. Dies bedeutet, dass für je neun bestehende Aktien der Gesellschaft das Recht zum Erwerb einer neuen Aktie zum Bezugspreis besteht. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen und werden wertlos. Es ist beabsichtigt, dass nicht bezogene neue Aktien ausgewählten qualifizierten Investoren im Rahmen einer internationalen Privatplatzierung gemäß den geltenden Wertpapiergesetzen angeboten werden. Es wird erwartet, dass eine solche Privatplatzierung am 4. Dezember 2020 abgeschlossen würde.

Die Durchführung des öffentlichen Angebots der neuen Aktien in Deutschland erfolgt durch und auf Grundlage eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten Wertpapierprospekts, der u.a. auf der Webseite der KION GROUP AG (https://www.kiongroup.com/de/Investor-Relations/Kapitalerhoehung/index.jsp) verfügbar ist. Der Prospekt wurde am 19. November 2020 gebilligt.

Es wird kein öffentliches Angebot außerhalb Deutschlands geben. Der Prospekt in Bezug auf das öffentliche Angebot in Deutschland wird von keiner Behörde in den Vereinigten Staaten von Amerika ("USA") gebilligt werden. Das Angebot außerhalb Deutschlands ist Gegenstand gewisser Beschränkungen. Dazu gehört, dass die neuen Aktien außerhalb der USA ausschließlich in sog. offshore-Transaktionen basierend auf Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung ("U.S. Securities Act") sowie innerhalb der USA nur an Personen, die auf Grundlage von Rule 144A des Securities Act vernünftigerweise für qualifizierte institutionelle Käufer gehalten werden, angeboten werden.

Kontakt:
Unternehmen
KION GROUP AG
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60549 Frankfurt am Main
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E-Mail: info@kiongroup.com

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Vice President Investor Relations
Telefon: +49 (0)69 201 107 329
sebastian.ubert@kiongroup.com

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Senior Manager Investor Relations
Telefon +49 (0)69 201 107 346
antje.kelbert@kiongroup.com

Dana Unger
Senior Manager Investor Relations
Telefon: +49 (0)69 201 107 371
dana.unger@kiongroup.com

 

Wichtige Hinweise

Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika ("USA"), in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist.

Diese Veröffentlichung und die Informationen, die in ihr enthalten sind, erfolgen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen weder einen Prospekt dar noch beinhalten sie ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den USA oder eine Aufforderung, ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den USA abzugeben. Hierin erwähnte Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den Bestimmungen des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung ("U.S. Securities Act") oder gemäß den in irgendeinem Bundesstaat der Vereinigten Staaten geltenden Gesetzen registriert. Ohne eine solche Registrierung dürfen diese Wertpapiere nicht angeboten, verkauft oder in sonstiger Weise übertragen werden, mit Ausnahme von Wertpapieren, die gemäß einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des U.S. Securities Act angeboten und verkauft werden. Wenn ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den USA stattfände, würde dieses mittels eines Prospekts durchgeführt, der von der U.S. Börsenaufsichtsbehörde (U.S. Securities and Exchange Commission, "SEC") gebilligt und bei der KION GROUP AG (die "Gesellschaft") erhältlich wäre und detaillierte Informationen über die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung sowie Finanzinformationen enthielte. Weder die Gesellschaft noch einer ihrer Aktionäre beabsichtigt, die hier genannten Wertpapiere in den USA zu registrieren. Es findet kein öffentliches Angebot in den USA statt und jedweder Prospekt wird nicht durch die SEC gebilligt werden.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf irgendwelcher Wertpapiere dar. Ein Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis des veröffentlichten Bezugsangebots und des von der Bundeanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten Prospekts, ergänzt durch zusätzliche Informationen bezogen auf das Angebot außerhalb Deutschlands. Der Prospekt wurde am 19. November 2020 nach der Billigung durch die BaFin auf der Website der Gesellschaft (https://www.kiongroup.com/de/Investor-Relations/Kapitalerhoehung/index.jsp) veröffentlicht. Das Bezugsangebot wurde am 19. November 2020 veröffentlicht. Der Prospekt ist kostenfrei bei der KION GROUP AG, Thea-Rasche-Straße 8, 60549 Frankfurt am Main, Deutschland, während der üblichen Geschäftszeiten erhältlich.

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Dieses Dokument stellt weder eine Angebotsunterlage noch ein Angebot von Wertpapieren an die Allgemeinheit in dem Vereinigten Königreich dar, auf die § 85 des U.K. Financial Services and Markets Act 2000 Anwendung findet, und darf nicht als Empfehlung an irgendeine Person für die Zeichnung oder den Kauf von Wertpapieren im Rahmen des Angebots verstanden werden. Dieses Dokument wird nur übermittelt an: (i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden; (ii) Personen, die Branchenerfahrung mit Investitionen im Sinne von Artikel 19(5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die "Order") haben oder (iii) "high net worth companies, unincorporated associations" und andere Körperschaften, die von Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order erfasst sind (nachfolgend werden die vorgenannten Personen als "Relevante Personen" bezeichnet). Jede Person, die keine Relevante Person ist, darf nicht auf der Grundlage dieser Mitteilung oder ihres Inhalts tätig werden oder auf diese vertrauen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen. Dieses Dokument (oder auch Teile davon) darf bzw. dürfen ohne vorherige Zustimmung der Gesellschaft nicht veröffentlicht, wiedergegeben, verteilt oder in sonstiger Weise Dritten zur Verfügung gestellt werden.

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