KION GROUP AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

2020-12-11 / 16:06:57

Die Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Deutschland hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 10.12.2020 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle vom 07.12.2020 über Folgendes informiert:
 
  • Die Investition diente weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen, sondern resultierte aus der technischen Abwicklung der Kapitalerhöhung der KION GROUP AG vom 07. Dezember 2020.
  • Der Meldepflichtige beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
  • Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an.
  • Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
  • Hinsichtlich der Herkunft der Mittel handelt es sich zu 100% um Eigenmittel, die der Meldepflichtige zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte eingesetzt hat.

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