KION GROUP AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

2015-04-09 / 16:08:19

KION GROUP AG 09.04.2015 16:08 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- KION GROUP AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Stimmrechtsmitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG Die KION GROUP AG, Abraham-Lincoln-Straße 21, 65189 Wiesbaden, Deutschland (ISIN DE000KGX8881, WKN KGX888) hat am 2. April 2015 folgende Stimmrechtsmitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG erhalten: 1. Die KKR Management LLC, Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KION GROUP AG am 31. März 2015 unter die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % gefallen ist und an diesem Tag 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. 2. Die KKR Group Limited, George Town, Kaimaninseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KION GROUP AG am 31. März 2015 unter die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % gefallen ist und an diesem Tag 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. 3. Die KKR & Co. L.P., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KION GROUP AG am 31. März 2015 unter die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % gefallen ist und an diesem Tag 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. 4. Die KKR Group Holdings L.P., George Town, Kaimaninseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KION GROUP AG am 31. März 2015 unter die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % gefallen ist und an diesem Tag 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. 5. Die KKR Fund Holdings GP Limited, George Town, Kaimaninseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KION GROUP AG am 31. März 2015 unter die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % gefallen ist und an diesem Tag 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. 6. Die KKR Fund Holdings L.P., George Town, Kaimaninseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KION GROUP AG am 31. März 2015 unter die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % gefallen ist und an diesem Tag 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. 7. Die KKR PEI GP Limited, George Town, Kaimaninseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KION GROUP AG am 31. März 2015 unter die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % gefallen ist und an diesem Tag 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. 8. KKR Europe II Limited, George Town, Kaimaninseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KION GROUP AG am 31. März 2015 unter die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % gefallen ist und an diesem Tag 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. 9. Die KKR 2006 Limited, George Town, Kaimaninseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KION GROUP AG am 31. März 2015 unter die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % gefallen ist und an diesem Tag 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. 10. Die ASF Walter Co-Invest GP Limited, George Town, Kaimaninseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KION GROUP AG am 31. März 2015 unter die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % gefallen ist und an diesem Tag 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. 11. Die KKR 1996 Overseas Limited, George Town, Kaimaninseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KION GROUP AG am 31. März 2015 unter die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % gefallen ist und an diesem Tag 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. 12. Die KKR Associates 2006 (Overseas), Limited Partnership, George Town, Kaimaninseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KION GROUP AG am 31. März 2015 unter die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % gefallen ist und an diesem Tag 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. 13. Die KKR PEI Associates, L.P., St Peter Port, Guernsey, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KION GROUP AG am 31. März 2015 unter die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % gefallen ist und an diesem Tag 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. 14. Die KKR Associates Europe II, Limited Partnership, Calgary, Kanada, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KION GROUP AG am 31. März 2015 unter die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % gefallen ist und an diesem Tag 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. 15. Die KKR Partners (International), L.P., Calgary, Kanada, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KION GROUP AG am 31. März 2015 unter die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % gefallen ist und an diesem Tag 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. 16. Die KKR PEI Investments, L.P., St Peter Port, Guernsey, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KION GROUP AG am 31. März 2015 unter die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % gefallen ist und an diesem Tag 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. 17. Die ASF Walter Co-Invest II L.P., George Town, Kaimaninseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KION GROUP AG am 31. März 2015 unter die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % gefallen ist und an diesem Tag 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. 18. Die KKR European Fund II, Limited Partnership, Calgary, Kanada, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KION GROUP AG am 31. März 2015 unter die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % gefallen ist und an diesem Tag 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. 19. Die KKR 2006 Fund (Overseas), Limited Partnership, George Town, Kaimaninseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KION GROUP AG am 31. März 2015 unter die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % gefallen ist und an diesem Tag 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. 20. Die Superlift Holding S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KION GROUP AG am 31. März 2015 unter die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % gefallen ist und an diesem Tag 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. Wiesbaden, den 9. April 2015 KION GROUP AG Der Vorstand 09.04.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: KION GROUP AG Abraham-Lincoln-Str. 21 65189 Wiesbaden Deutschland Internet: www.kiongroup.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

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